Die Berufsgenossenschaften übernehmen oft die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in
ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall).
Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen
Bestimmungen.
Privat Versicherte
Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind leider nicht einheitlich. Sie sollen daher sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen oder direkt in Ihrer Versicherungspolice
nachlesen.