Meine Rechnungen entsprechen den formalen
Erfordernissen der Privatkassen: GOP 870, 3,5facher Satz.
Berufsgenossenschaften
- Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren
Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall).
- Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen
Bestimmungen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
- Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen
übernommen.
- Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind jedoch leider nicht einheitlich.
- Sie sollten daher sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen oder direkt in Ihrer Versicherungspolice
nachlesen.